Überweisungsträger zur Zahlung der im Rahmen einer Ordnungsstrafverfügung gegen Hans-Peter Freimark festgesetzten Geldstrafe von 100,85 M unter Angabe des Zahlungsgrunds "3765". Die Ordnungsstrafverfügung wurde vom Volkspolizei-Kreisamt Kyritz ausgesprochen.
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