Die Taschenlampe mit dem D.R.P. (Deutsches Reichspatent) Nr. 4350 vom 26.07.1910 gehörte zur Ausstattung der Whermacht im 2. Weltkrieg. Wegen der Witterungsbeständigkeit des Bakelitgehäuses war sie in den Haushalten schon in den 20ger und 30ger Jahren des 20. Jahrhunderts sehr beliebt. Sie wurde mit einer 4,5 VFlachbatterie betrieben.
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