Links - A. E. Keith und die Gebrüder Ericsson, Mitarbeiter der “Strowger Automatic Telephon Co.”, meldeten 1896 die Wählscheibe (Nummernschalter) zum Patent an. Entsprechend der gewählten Nummer wird beim Rückwärtslauf der Wählscheibe die entsprechende Anzahl der Impulse ausgelöst (Impulswählverfahren). Im Vermittlungsamt wird aus der Impulsfolge die Verbindung zum gewünschten Gesprächsteilnehmer geschaltet.
Rechts - Ab den 1970er-Jahren wurde nach und nach die Wählscheibe durch eine Telefontastatur ersetzt. Die Übertragung der gewählten Ziffern geschieht meist über das Mehrfrequenzwahlverfahren. Dabei ist jeder Zeile und jeder Spalte eine bestimmte Tonfrequenz zugeordnet. Beim Druck einer Taste wird gleichzeitig deren Zeilen- und Spaltenton übertragen. Die meisten Tastaturen können aus Kompatibilitätsgründen auch auf das von der Wählscheibentechnik herrührende Impulswahlverfahren umgeschaltet werden.
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