Die Akte des Magistrats von Oderberg enthält diverse Schreiben mit der Wasserbuchbehörde bezüglich Eintragungen ins Wasserbuchregister von 1727 bis 1954. Im Wasserbuch war genau vermerkt, wer in welchem Abschnitt (mit oder ohne Überflutungsgebiet) mit welchen Geräten in welcher Zeit fischen durfte.
de