Die Akte des Magistrats von Oderberg enthält Schriftsätze im Streitfall der Oderberger Fischergemeinde gegen Frankfurter Fischerinnungen. Die Fischer aus der Lebuser und Gubener Vorstadt hatten wohl seit jeher das Privilegium, auf der Oder bis Hohensaaten zu fischen. Sie bestehen auf ein Fortbestehen dieses Rechts, u.a. weil viele Oderberger Fischmeister verstorben sind. Die Klage der Oderberger Fischergemeinde wird abgewiesen. Die Frankfurter dürfen von Hohensaaten bis zur Mündung der Alten Wriezener Oder im Hohenzollernkanal (Alte Oder) mit Einschränkungen fischen.
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