Die Akte des Magistrats von Oderberg enthält verschiedene Schreiben zwischen der Verwaltung und der Fischergemeinde Oderberg.
1. Protokoll vom 22.10.1799, Fischergemeinde Oderberg gegen Heinrich Lüdicke wegen Betrugs
2. Schreiben vom Amt Frankfurt an der Oder "In Sachen der Fischergemeinde zu Oderberg wieder den Magistrat zu Oderberg". (22.01.1826)
3. Schreiben des Land und Stadtrichters Gerth, Freyenwalde: "[...] In Sachen der Fischergemeinde wieder den hiesigen Magistrat, geben wir der Fischergemeinde auf, die dem Herrn Stadtrichter Gerth festgesetzten [...] Auslagen binnen 8 Tagen demselben portofrei zu übersenden und diese Uebersendung durch Quittung [...] binnen gleicher Frist uns nachzuweisen. [...]" + Antwort von Fischmeister Friedrich Biesecke. (03.02.1827)
4. Decretum (Beschluss) in Sachen des Altfischers Christian Gaedecke gegen die hiesige Fischergemeine.
5. Schadensersatzforderung der Fischerinnung zu Oderberg wegen Beeinträchtigung der Fischerei durch Melioration gegen die Niederoderbruch Deichbau-Gesellschaft. (25.04.1844)
6. Fischergemeinde Oderberg verklagt Böttchermeister Heyne, ihn für unberechtigt zu erklären, auf seiner überschwemmten Wiese zu fischen. Sie fordern auch, den Fisch zu ersetzen. (02.02.1849)
7. Entschädigungsfeststellungsbeschluss des Bezirksausschusses zu Potsdam wegen Enteignung dreier Parzellen erhält die Fischergemeinde Oderberg 1875 Mark. (03.10.1912)
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