Korb/Schaftform; Cul-de-lampe aus 16 Armen; die 4 Hauptarme tragen auf der unteren und oberen Konsole je 1 sechseckige Hohlglasvase; von den 12 Kerzenarmen dazwischen tragen die 4 mittleren je 2, die anderen je 1 Kerze; unter den zylinderförmigen Kerzentüllen aus Metall gläserne Tropfteller; die Arme sind in kurzen Abständen belegt mit Glasrosetten und behängt mit flachen Pendeloquen; Schaftenfilade aus kugel- und balusterförmigen Hohlglasteilen; zwischen den im oberen Gesims verankerten Hauptarmen je 1 kleines Zierärmchen mit kleiner Pyramide und flacher Pendeloque, sie bilden die Bekrönung; der Bas-de-lustre ist eine in die Form gepresste Hohlglasbirne.
Der Kronleuchter ist ein Ankauf der West-Berliner Schlösserverwaltung von 1970 zur Dekoration der Schlossräume. Er hat große Ähnlichkeiten mit den vier kleinen Kronleuchtern im Festsaal des Residenz Ansbach. Sein Behang ist in sehr einfachen Formen – dünn, mangan und braun verfärbt – und nicht sehr guter Qualität verarbeitet. Da es keine schriftlichen Quellen gibt und der Kronleuchter noch nicht untersucht wurde, bleibt die Datierung ungesichert. Kronleuchter dieser Art hat es nie in den preußischen Schlössern des 18. Jahrhunderts gegeben, da es Einfuhrverbote für böhmisches Glas gab, um die eigenen Hersteller zu schützen. Auch die später so bezeichnete Form als "Maria-Theresia-Luster" wäre von König Friedrich II. nicht für seine Schlösser erworben worden. Der Kronleuchter ist nicht mehr ausgestellt. Foto: siehe Inv. Nr. VIII 1192.
Käthe Klappenbach
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