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Zahlungsmittel

"Als Zahlungsmittel gelten im Zahlungsverkehr übertragbare, einheitliche und zählbare Wertträger, die als Gegenleistung (etwa beim Kaufvertrag) oder als Transferleistung (etwa bei der Schenkung) dienen." - (de.wikipedia.org 06.10.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Geldbeutel mit SchnürungMedaille 2. Historische Festtage Templin5 Reichsmark EichbaumDoppeltaler Friedrich Wilhelm IV. 1856 A2 Mark Deutsches Reich 1907Wertbeständiges Notgeld des Kreises Prenzlau 1/2 Dollar=2,10 Goldmark
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