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Geburtsbrief

Ein Geburtsbrief ist eine Urkunde, mit der die eheliche Abstammung des Geborenen bestätigt wurde. Er wurde in der frühen Neuzeit insbesondere von den Zünften von jedem Auswärtigen verlangt, der ein Handwerk in der Stadt erlernen oder ausüben wollte. Der Geburtsbrief bescheinigte auch die Freiheit von Leibeigenschaft.

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Geburtsbrief des sächs. Amtmanns Beck in Jüterbog für G. und M. Koppehele aus NeumarktGeburts-Brief Friedrich Wilhelm Hülsekopf 1827COPIA. Geburts-Brief Christian Friderich Bühle 1743COPIA. Geburts-Brief Johann Friedrich Blankenburg 1790Geburtsbrief Christoph Riecken 1733Geburtsbrief (1667)
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