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Schriftgut

"Unter Schriftgut versteht man im Dokumentations- und Archivwesen die Gesamtheit der Erzeugnisse, die in den Registraturen verwahrt werden und potentiell zum Archivgut werden können. Schriftgut kann bei natürlichen Personen oder bei juristischen Personen entstehen.

Dienstliches Schriftgut entsteht im Rahmen der Aufgabenerledigung eines Registraturbildners (Aktenbildners).Unter dem Begriff des dienstlichen Schriftgutes werden dabei unterschiedliche Formen wie Akten, Pläne und Zeichnungen aber auch Fotoaufnahmen und digitale Überlieferungen subsumiert.Dienstliches Schriftgut ist nach Aufgabenerledigung ggf. der vorhandenen Zentralregistratur anzubieten, welche das dienstliche Schriftgut nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen dem Endarchiv in analoger oder digitaler Form anbietet." - (de.wikipedia.org 05.10.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Handschriftl. Aufzeichnungen - Buch 1744Nachlaß Michael AdermannNachlaßregelung für den Bauern JahnickeErbschaftsregelungVertrag, Erbteilung und Altenleilsregelung Karl HennigRechtssache
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