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Gesellenstück

Schrankmöbel, Gesellenstück (2005)Gesellenstück (1951)Bei Prüfungen im Geltungsbereich der Handwerksordnung muss der Teilnehmer als angehender Geselle (Handwerksgehilfe) bei der Anfertigung des Werkstücks die besonderen Fähigkeiten unter Beweis stellen, die in der Ausbildung erworben sein sollten. Er soll dadurch zeigen, dass beispielsweise Maschinen sach- und fachgerecht eingesetzt und logisches und praktisches Denken angewendet werden.

Das Gesellenstück (auch mehrere) muss innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne gefertigt werden. Der Prüfungsausschuss der zuständigen Innung bewertet nach der Fertigstellung Herstellungsprozess und -ergebnis, benotet diese und erstellt, gegebenenfalls in Verbindung mit anderen Teilen der praktischen Prüfung, die Praxisnote der Gesellenprüfung.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Offenes Schnittmodell eines KachelofensDeichselbeschlagGesellenstück eines StellmachersScherzgefäß „Husarenstiefel“ (19. Jh.)Walzenkrug eines Altgesellen der BöttcherZwei Gesellenzepter (Ende 18. Jh. ?)
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