Ein Geburtsbrief ist eine Urkunde, die die eheliche Abstammung des Geborenen bestätigt. Er wurde in früheren Zeiten von den Zünften von jedem Auswärtigen verlangt, der ein Handwerk in der Stadt erlernen oder ausüben wollte.
Der aufwendig gestaltete Geburtsbrief wurde dem Johann Christian Bühle vom Magistrat der Stadt Liebenwalde am 30. Januar 1738 ausgestellt. Das Siegel ist mir einem gemusterten Schleifenband an der Urkunde befestigt und trägt die Aufschrift "Liebenwalder Stadtsiegel".