Auf diesem Foto erkennt man Akten sogenannter Stirilisationsanträge und ähnlicher Dokumente. Mit dem Inkrafttretens des "Gesetz(es) zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" wurden in den Jahren von 1934 bis 1945 über 400000 Menschen zwangsstirilisiert. Als "Erbkranke" galten im Nationalsozialismus sogenannte "rassisch", sozial und biologisch minderwertige Personen(-gruppen). Darunter fielen u.a. Homosexuelle, als geistig behindert Stigmatisierte, Sinti und Roma, Juden und Jüdinnen oder sog. Assoziale.
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