museum-digitalbrandenburg
STRG + Y
de

Landgericht Berlin

Im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.

Über Objekte bestehende Beziehungen zu Personen oder Körperschaften

(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)

Abgeschickt Landgericht Berlin

[Person-Körperschaft-Bezug] Landgericht Berlin