"Ein Bauvorhaben (kurz BVH) ist das Vorhaben, eine bauliche Anlage (Bauwerk) zu errichten oder zu ändern. Bauvorhaben sind im Regelfall genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig. Hierzu dient ...
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der Bauantrag. Zur Überwachung der Bauvorhaben, insbesondere zur Prüfung von Bauanträgen verfügen fast alle Staaten über Bauaufsichtsbehörden.
In Deutschland sind Bauvorhaben in § 29 des Baugesetzbuchs und in den Bauordnungen der Bundesländer legaldefiniert. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben wird in den §§ 30 ff. des Baugesetzbuchs geregelt. Die gebräuchlichen Abkürzungen für Bauvorhaben sind: BV, BVH und Bauvorh." - (de.wikipedia.org 07.09.2020)