"Als Freihaus oder Freihof wurden im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit Häuser bezeichnet, die zwar innerhalb der Mauern einer Stadt lagen, rechtlich aber nicht dem ...
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Stadtrat und der städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen waren.
Die Besitzer der Freihäuser waren landesunmittelbar, sie hatten (mit ihren Familien, Angestellten und anderen Mitbewohnern) ihren Gerichtsstand vor dem Landgericht und waren von den städtischen Steuern und weiteren Lasten (wie Einquartierung, Wachtpflichten usw.) befreit. Außerdem waren sie berechtigt, auch Handwerker und Künstler zu beschäftigen, die nicht in der Stadt ansässig waren und zu den einheimischen Zünften gehörten. Zwischen den Besitzern der Freihäuser und den Städten, in denen diese lagen, war aber bisweilen strittig, ob in diesen Häusern selbst auch Handwerke betrieben werden durften, und wenn ja, ob diese dem Zunftzwang unterlägen." - (de.wikipedia.org 18.05.2021)