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Quittung

"Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung. Sie ermöglicht es dem Schuldner zu beweisen, dass die dazugehörige Forderung, die aus einem gegenseitigen Schuldverhältnis resultiert, erfüllt worden ist. Der Begriff geht auf das Adjektiv quitt zurück." - (de.wikipedia.org 28.05.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Akte II 15O. Werner an Dobert, 12.12.1905Akte II 11Akte II 14 (1-9)Akte II 45-2Krieger, 1946
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